Inhaltsverzeichnis:

Können Sie Ihren Vermieter verklagen, weil er auf Eis gefallen ist?
Können Sie Ihren Vermieter verklagen, weil er auf Eis gefallen ist?

Video: Können Sie Ihren Vermieter verklagen, weil er auf Eis gefallen ist?

Video: Können Sie Ihren Vermieter verklagen, weil er auf Eis gefallen ist?
Video: Mieter kann Miete nicht bezahlen - was tun? | Fachanwalt Alexander Bredereck 2024, März
Anonim

Jawohl du kannst das verklagen Komplex. Du wirst nachweisen müssen Ihre Fall sowie Ihre Schäden. Wenn Sie ausgerutscht, aber nicht verletzt Du wirst nicht haben ein Fall. Du eine Verletzung erleiden muss und dies durch medizinische Aufzeichnungen nachgewiesen werden muss.

Kann ich meinen Vermieter auch verklagen, wenn ich auf Eis falle?

ja du kann verklagen der Komplex. Du Wille Sie müssen Ihren Fall sowie Ihren Schaden nachweisen. Wenn du bist ausgerutscht, hast dich aber nicht verletzt Wille keinen Fall haben.

Wie kann ich meinen Vermieter wegen Verletzung verklagen? Wenn eine Verletzung die oben genannten Kriterien erfüllt, können Mieter klagen auf:

  1. Arztrechnungen.
  2. Verdienstausfall.
  3. Schmerz und Leiden.
  4. Behinderung oder Entstellung.
  5. Emotionalen Stress.
  6. Personenschäden – zum Beispiel Sachen, die durch Fahrlässigkeit des Vermieters beschädigt wurden.

In Anbetracht dessen, was tun, wenn Sie ausrutschen und auf Eis fallen?

Wenn Sie auf Eis fallen, ist es wichtig, Folgendes zu tun:

  1. Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie Schmerzen haben, und stellen Sie sicher, dass Ihre Verletzungen dokumentiert sind.
  2. Zeugen aufnehmen.
  3. Melden Sie den Vorfall und den gefährlichen Zustand dem Eigentümer oder Geschäftsinhaber.
  4. Fotos machen.
  5. Bewahren Sie Ihre Schuhe und Kleidung auf, da sie später als Beweis dienen können.

Wer haftet, wenn ich auf Eis ausrutsche?

Im Allgemeinen ist der Nachweis eines Grundstückseigentümers haftbar für deine Verletzungen nach a Unterhose und falle auf Eis oder Schnee, müssen Sie nachweisen: Der Eigentümer wusste oder hätte wissen müssen, dass eisig oder schneebedeckter Zustand. Der Eigentümer hat es versäumt, angemessene Maßnahmen zur Schneeräumung oder -behandlung zu ergreifen oder Eis.

Empfohlen: